Sicherheitsnorm EN 13138 für Schwimmhilfen

0 Comments
Sicherheitsnorm EN 13138 für Schwimmhilfen

Schwimmhilfen sind keine Spielzeuge und unterliegen damit speziellen Sicherheitsvorschriften. Diese Vorschriften werden durch die Europäische Norm EN 13138 festgelegt und müssen von Schwimmhilfen erfüllt sein, bevor diese verkauft werden dürfen.

Heutzutage unterliegt ja so ziemlich alles einer Norm. Was immer extrem nach Bürokratie riecht, ist aber eigentlich sehr hilfreich, da so viele Produkte gewissen Mindestanforderungen unterliegen und sonst nicht in den Verkauf geraten dürften.

Besonders wichtig sind Normen dann auch bei sicherheitsrelevanten Produkten wie in diesem Fall Schwimmhilfen.
Die Norm DIN EN 13138 behandelt Auftriebshilfen die von Kindern oder Erwachsenen als Schwimmlernhilfe verwendet werden können.

Sicherheitsnorm EN 13138 für Schwimmhilfen

Dabei unterscheidet die Norm Schwimmhilfen und teil diese in Klassen ein:

  • Klasse A (Passive Schwimmer): Zur Gewöhnung an das Wasser und die Bewegungen
  • Klasse B (Schwimmanfänger): Zum Erlernen der zum Schwimmen nötigen Bewegungen
  • Klasse C (Fortgeschrittene): Zum Halten und Erlernen fortgeschrittener Schwimmbewegungen (Kraulen, Rückenschwimmen)

Bei Schwimmsitzen (Klasse A) legt die Norm beispielsweise fest, wie sich die Schwimmhilfe im Wasser und durch Benutzung eines Kindes zu verhalten hat. Auch das zu verwendende Material, die Größe und die Gestaltung wird von der Norm in engen Grenzen gehalten.

Gleiches gilt für alle Arten von Schwimmhilfen, die unter diese drei Punkte fallen. Erfüllt ein Produkt diese Anforderungen nicht, darf es nicht verkauft werden.
Doch auch hier gibt es für Hersteller ein Schlupfloch: deklariert der Hersteller das Produkt nicht als Schwimmhilfe, sondern als Spielzeug muss er lediglich die DIN EN 71 erfüllen. Diese Norm bezieht sich zum Großteil allerdings nur auf die Inhaltsstoffe der Materialien.

Worauf beim Kauf also zu achten ist

CE-LogoHaben Sie eine passende Schwimmhilfe für Ihr Kind ins Auge gefasst, achten Sie auf die Hinweise der Verpackung. Ist auf dieser kein Hinweis auf die DIN EN 13138 enthalten, entscheiden sie sich lieber für ein anderes Produkt.

Schwimmhilfen für Brust-, Rücken- und Oberarmbereich benötigen zusätzlich eine weitere Zulassung. Diese wird mit dem bekannten CE-Zeichen vergeben. Zu diesem Logo gehört eine vierstellige Nummer. Mit dieser Nummer ist die staatliche oder private Prüfstelle ausgewiesen, die das Produkt auf die geltenden Anforderungen überprüft hat.

Sicherheit und Stabilität kann beim Kauf der Schwimmhilfe vielleicht noch abgeschätzt werden. Kaum ein Verbraucher ist allerdings in der Lage abzuschätzen, welche Schadstoffe sich möglicherweise im verwendeten Kunststoff der Schwimmhilfe befindet. Hier kann nur empfohlen werden, nicht unbedingt die günstigsten Produkte zu nehmen und nicht erst die „Notversion“ am Strandkiosk zu kaufen.

Auch ist es hilfreich, mal die eigene Nase an die Schwimmhilfe der Wahl zu halten. Riechen diese sehr stark, kann das ein Hinweis auf Schadstoffe im Material sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert